VDWF-Verhaltensrichtlinie
Gültig mit Verabschiedung im Vorstand des VDWF am 15.02.2025
Über den VDWF, Integrität, Compliance und diese Verhaltensrichtlinie
Das Hauptanliegen des Verbandes Deutscher Werkzeug- und Formenbauer (VDWF) ist dessen Stärkung im wirtschaftlichen Umfeld. Hauptsächlich kleine und mittelständische Unternehmen, jedoch auch einige große Unternehmen der Branche, werden hierbei seit der Verbandsgründung 1992 unterstützt. Dafür bündelt und vertritt der VDWF die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen. Sie erhalten praktische Unterstützung beispielsweise bei der Nachwuchsförderung, der Aus- und Weiterbildung, gemeinsamen Messeauftritten, dem allgemeinen Management und Unternehmensführung, dem Sachverständigenwesen, der Herstellung der CE-Konformität oder der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Zudem vertritt der VDWF die Interessen des Werkzeug- und Formenbaus in Politik und Gesellschaft oder im DIN-Normausschuss.
Bei all unseren Aktivitäten sind ein respektvoller und ehrlicher Umgang untereinander die Maxime unseres Denkens und Handelns – im Verband selbst und zwischen unseren Mitgliedern. Was wir hierunter verstehen, wird in der vorliegenden Verhaltensrichtlinie konkretisiert.
Daher gilt diese Verhaltensrichtlinie für alle Mitarbeiter des VDWF sowie für die Zusammenarbeit des VDWF mit seinen Mitgliedern. Eine besondere Rolle bei der Umsetzung kommt dabei der VDWF-Geschäftsführung sowie dem Vorstand zu, die unseren Mitarbeitern über ihr vorbildliches, von Respekt geprägtes und wertschätzendes Handeln gleichzeitig auch Orientierung geben. Auch bei unseren Mitgliedern gehen wir davon aus, dass sie dieser Richtlinie vergleichbare Ansprüche an ein verantwortliches Handeln für sich definiert haben und leben.
1 Verhalten bei der täglichen VDWF-Verbandsarbeit
1.1 Sicherheit und Gesundheit
Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden unserer Mitarbeiter haben beim VDWF höchste Priorität. Daher achten wir, im kontinuierlichen Austausch mit unseren Mitarbeitern, auf gute Arbeitsbedingungen, die Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen verhindern. Bei allen Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit vertraut der VDWF auch immer auf die aktive und aufmerksame Mitarbeiter-Beteiligung – für die Sicherheit am Arbeitsplatz, bestmögliche Ergonomie und alles was die eigene Sicherheit sowie die Unversehrtheit anderer gewährleistet.
1.2 Vereinbarkeit von beruflicher und privater Lebenssituation
Unsere VDWF-Arbeitskultur basiert auf Vertrauen, Respekt und Fairness. Dies zeigt sich auch in Rahmenbedingungen, welche die Mitarbeiter in ihrer individuellen Lebenssituation berücksichtigen. Sofern es die Verbandserfordernisse zulassen, unterstützt der VDWF seine Mitarbeiter dabei, ihr Bestes im Beruf für den gemeinsamen Erfolg zu geben, indem sie Berufs- und Privatleben gut vereinbaren können.
1.3 Interessenkonflikte
Der VDWF respektiert die persönlichen Interessen und das Privatleben seiner Mitarbeiter sowie die geschäftlichen Interessen seiner Mitglieder. Geschäftlichen Entscheidungen dürfen davon jedoch nicht beeinflusst werden. Persönliche oder eigene finanzielle Interessen, die denen des VDWF oder seinen Mitgliedern entgegenstehen, machen wir daher transparent und suchen mit der Geschäftsführung eine Lösung, bei der die Verbandsinteressen gewahrt bleiben.
1.4 Verantwortlicher Umgang mit den Verbands- und natürlichen Ressourcen
Mit Ressourcen – seien dies verbandseigene oder natürliche Ressourcen – gehen wir im Alltag verantwortlich und nachhaltig um. Auch aus Respekt und Verpflichtung gegenüber unseren Mitgliedern sowie Geldgebern vermeiden wir die Verschwendung von Ressourcen. Daher nutzen wir Verbandsressourcen wie materielles und geistiges Eigentum grundsätzlich nur für unsere Zwecke. Ausnahmen sind in Abstimmung mit der Geschäftsleitung oder auf Basis betrieblicher Regelungen für die private Nutzung möglich. Mit verbandsinternen Informationen gehen wir verantwortungsvoll um, denn sie gehören zu unseren wichtigsten Vermögenswerten. Ihr Schutz hat höchste Priorität. Wir achten daher darauf, dass wir weder im Umgang mit Mitgliedern noch bei privaten Veranstaltungen Informationen über Verbandsgeheimnisse preisgeben, welche Außenstehenden wettbewerbsrelevante und unzulässige Einblicke in unsere Arbeit oder die unserer Mitglieder geben. Für Daten, die wir selber handhaben, achten wir auf Informationssicherheit, halten uns an Gesetze und interne Regelungen.
1.5 Einhaltung von Gesetzen und internen Regeln
In unserer Verbandsarbeit achten wir strikt auf die Einhaltung von Gesetzen und Bestimmungen – als Verband insbesondere auf die des Kartell-, Außenwirtschafts-, und Steuerrechts, Zollbestimmungen, Geldwäscheprävention und Schutz des geistigen Eigentums.
1.5.1 Anforderungen aus dem Kartellrecht
Für den VDWF wie auch für unsere Verbandsmitglieder ist ein funktionierender Wettbewerb wichtig. Er schützt vor unzulässigen Absprachen und überhöhten Preisen. Daher setzt sich der VDWF für freien Wettbewerb ein und wirkt wettbewerbsbeschränkenden Entwicklungen entgegen (siehe hierzu insbesondere Anforderungen an Verbandssitzungen in Kapitel 3).
1.5.2 Schutz des geistigen Eigentums
Für den VDWF gehört das langjährige Wissen über den deutschen Werkzeug- und Formenbau zu unseren wichtigsten Verbandsressourcen. Daher sorgen wir alle dafür, dass sie nicht von Dritten missbraucht werden (Schutz des geistigen Eigentums). Genauso ist die unberechtigte Nutzung fremden geistigen Eigentums zu vermeiden.
1.5.3 Prävention von Korruption und Bestechung
Beim VDWF werden nicht um jeden Preis Geschäfte gemacht. Wir bestechen nicht und lassen uns nicht bestechen. Wir dulden kein wettbewerbsverzerrendes Verhalten oder Verhalten, das den Anschein der Wettbewerbsverzerrung erwecken könnte. Dies gilt für Mitarbeiter, Verbandsmitglieder, Vertreter von Behörden sowie Amts- und Mandatsträger. Ebenso wenig lassen wir uns unangemessen beein-flussen, sondern entscheiden anhand objektiver und nachvollziehbarer Kriterien.
2 Umgang mit VDWF-Kooperationspartnern und Mitgliedern
2.1 Geschenke und Einladungen
Im Umgang des VDWF mit Kooperationspartnern oder Verbandsmitgliedern sind gegenseitige freiwillige Zuwendungen in Form von Geschenken oder Einladungen im angemessenen Rahmen und Wert üblich und zulässig – dürfen beidseitig jedoch einer objektiven und nachvollziehbaren Entscheidung «für oder gegen eine Leistung» nicht beeinflussen. Bei allen Zuwendungen achten wir auf Angemessenheit und lehnen diese ab, wenn auch nur der Anschein einer unangemessenen Beeinflussung entstehen könnte. Für die Annahme von Zuwendungen an VDWF-Mitarbeiter dürfen diese nicht angeregt oder gefordert werden. Eine Einladung von Kooperationspartnern oder Mitgliedern zu Essen oder Veranstaltungen nehmen wir nur an, wenn sie unaufgefordert ausgesprochen wird, einem geschäftlichen Anlass dient, nicht unangemessen häufig wiederholt wird und die Einladung im Verhältnis zum Anlass steht. Als Größenordnung dessen, was als angemessen angesehen werden kann, stimmen wir uns im Zweifel über die Angemessenheit von Geschenken oder Einladungen mit der VDWF-Geschäftsführung oder dem Vorstand ab. Die gesetzlichen, insbesondere steuerrechtlichen Meldepflichten bleiben davon unberührt. Auch bei Abgabe von Geschenken und Einladungen des VDWF an unsere Mitglieder, Behördenvertreter, Amts- und Mandatsträger sowie Kunden halten wir uns an den Grundsatz, dass bereits der bloße Anschein einer unangemessenen Einflussnahme vermieden werden muss. Zuwendungen sind nur in angemessener Höhe und im Rahmen der gewöhnlichen Verbandstätigkeit zulässig.
2.2 Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und Verbandsmitgliedern
Die Beachtung von Gesetzen und unserer VDWF-Verhaltensrichtlinie erwartet der VDWF nicht nur von seinen Mitarbeitern, sondern auch von Kooperationspartnern und Mitgliedern. Bei ihnen vertrauen wir daher darauf bzw. ermutigen diese, dass auch sie einen dieser Verhaltensrichtlinie vergleichbaren Anspruch an ihre Mitarbeiter, Lieferanten und Partner leben, weitergeben und sich für deren Einhaltung einsetzen. Bei uns bekanntwerdenden potenziellen Verstößen gegen ein verantwortliches Verhalten im Sinne dieser Verhaltensrichtlinie haben die zuständigen Mitarbeiter darauf hinzuwirken, dass gemeinsam mit dem Partner eine Klärung herbeigeführt wird.
2.3 Nebentätigkeiten, Mandate und Beteiligungen
Erwerbsmäßige Nebentätigkeiten unserer Mitarbeiter sind vor Antritt, zur Klärung möglicher Interessenskonflikte, der Geschäftsführung mitzuteilen. Gleiches gilt für Beteiligungen oder Mitarbeit unserer Mitarbeiter bei Partnern oder Mitgliedsunternehmen.
3 VDWF-Verbandssitzungen und -veranstaltungen
Auf Basis unseres eigenen Integritätsanspruches sowie oben genannter gesetzlichen Bestimmungen (v.a. des Kartellrechtes) gelten bei Veranstaltungen des VDWF folgende Regelungen sowie Ge- und Verbote – insbesondere, wenn Unternehmen teilnehmen, die im Wettbewerb stehen.
- Der VDWF geht sensibel mit dem Austausch von Informationen um, um kartellrechtliche Risiken zu minimieren.
- Verbandsmitarbeiter und Vertreter von Mitgliedsunternehmen dürfen während und am Rande von VDWF-Verbandssitzungen und -veranstaltungen grundsätzlich keine Informationen zu Themen austauschen, welche o.g. Gesetze (insbesondere das Kartellrecht) verletzen.
Unzulässige Themen sind insbesondere unter anderem:
- Produktpreise mit deren Gestaltung, Strategie und Entwicklung, Weitergabe von Kosten, Rabatte usw.
- Aufteilung von Märkten oder Kunden z.B. über Mengenbeschränkungen oder -zuweisungen, Boykotte usw.
- Wettbewerbskritische Unternehmenskennzahlen wie individuelle Kostenpositionen, Auftragsbestand, Lagerbestand, Rohstoffbeschaffungskosten usw.
- Zukünftiges Marktverhalten mit geplanten Produktkapazitäten, F+E-Vorhaben usw.
Unbedenkliche Themen sind unter anderem:
- Allgemeine Konjunkturdaten und das Wirtschaftsklima (Makroebene)
- Politische Interessensvertretung bezüglich allgemeiner Interessen des Werkzeug- und Formenbaus
- Für alle Mitglieder gleichermaßen relevante Rechtsfragen oder Verbesserungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Freiwillige, offene, transparente, fair zugängliche und technische Normungs- und Standardisierungsfragen, welche die Kompatibilität von Produkten und den technischen Fortschritt fördern und dem Endbenutzer zugutekommen.
- Nachhaltigkeitsthemen, welche die Initiativen der VDWF-Unternehmen für Umweltschutz und gesellschaftliche Verantwortung unterstützen
In VDWF-Verbandssitzungen wird zur Regeleinhaltung insbesondere Folgendes sichergestellt:
- Zu Sitzungen wird mit fester Agenda (Änderung nur auf Antrag) fristgerecht vorab eingeladen, auf die Achtung des Kartellrechts hingewiesen und der Sitzungsverlauf gemäß der gesetzlichen Vorgaben protokolliert.
- Aufkommende kartellrechtlich bedenkliche Diskussionen werden von Sitzungsleitung und Teilnehmern bei Erkennen sofort unterbunden, uneinsichtige Mitglieder bei fortwährender Missachtung der Sitzung verwiesen, die Sitzung bei fortgesetzter, nicht mehr kontrollierbarer Diskussion beendet, der Vorgang protokolliert und der VDWF-Geschäftsstelle gemeldet.
Verbandsdokumente, Positionspapiere, Leitfäden, Pressemitteilungen, Rundschreiben oder interne und veröffentlichte Informationen müssen kartellrechtlich unbedenklich sein und dürfen keine wettbewerbsbeschränkenden Elemente enthalten.
Bei Unsicherheiten zu den genannten Fragen sollten qualifizierte Juristen hinzugezogen werden.
4 Meldung von Verstößen und Kontakt
Mitarbeiter, Mitglieder und Vertreter von Organen des VDWF sind angehalten, beobachtete sowie vorausschauend auch mögliche Verstöße gegen die in dieser Verhaltensrichtlinie festgehaltenen Regeln der VDWF-Geschäftsführung oder dem VDWF-Vorstand zu melden.
Alle Meldungen können auch anonym getätigt werden an: datenschutz@vdwf.de
Bei Fragen zu dieser Verhaltensrichtlinie wenden Sie sich bitte an die VDWF-Geschäftsstelle:
Verband Deutscher Werkzeug- und Formenbauer e.V.
Gerberwiesen 3
88477 Schwendi
+49 (0)7353 988600
info@vdwf.de