Arbeitsschutz-Betreuung: SIAM passt Gebührenmodell an

Zum Jahreswechsel hat die SIAM Arbeitsschutz GmbH ihr Gebührenmodell angepasst. «Wir haben als komplett verbandsgetragene Branchenlösung bei unserem Start versprochen, dass wir uns und unsere Gebührenstruktur immer wieder auf den Prüfstand stellen – und zwar im Sinne der Mitgliedsbetriebe», betont SIAM-Geschäftsführer Ralf Bickert. «Das haben wir kürzlich getan und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Spielraum für eine Gebührenermäßigung besteht.» In Zeiten ansonsten ständig steigender Preise sicherlich eine ungewöhnliche Nachricht. Genutzt wurde der Spielraum, um verursachungsgerecht größere Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten sowie die Kunden, die ausschließlich arbeitsmedizinische Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zu entlasten. «Unsere Gebührenstruktur für die SIAM-Nutzung im Rahmen des sogenannten Unternehmermodells hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt», erläutert Ralf Bickert. «Bei den genannten Kundengruppen hat sich zwischen tatsächlichem Aufwand und Gebühren aber eine kleine Lücke herausgestellt, die wir jetzt geschlossen haben.» Und anders als in anderen Branchen üblich kommen nicht nur Neukunden in den Genuss der günstigeren Konditionen. «Die Gebührenanpassung wenden wir seit 1. Januar 2020 auch bei allen Bestandskunden unaufgefordert an.»